Von 95 bis 155 mm einstellbarer Stellfuß für die Gestaltung von begehbaren Außenterrassen aus Platten.
Die selbstnivellierenden Stellfüße ermöglichen die Verlegung auf einem unebenen Boden und können auf jeder Art von Boden ein Gefälle bis zu 5% ausgleichen oder erstellen.
Ein Stellfuß unter jeder Ecke, lässt die Luft zirkulieren, schützt vor aufsteigender Feuchtigkeit und ermöglicht die Durchführung von Kabeln und Rohrleitungen. UV- und Frostbeständig
Manuelle Einstellung mit der Verstellmutter.
Artikeldetails
Technische Daten
- Typ Höheneinstellung
- Einfache Einstellung
- Farbe
- Schwarz mit grauer Verstellmutter
- Material
- Recyceltes Polypropylen
- Stärke der Abstandhalter (mm)
- 3
- Flanschdurchmesser (mm)
- 208
- Durchmesser Kopfteil des Stellfußes (mm)
- 120
- Gewicht kg
- 0,373
- Anz. Stück/Karton oder Beutel (Anzahl Stücke/Karton der Beutel)
- 40
- Anz. Karton oder Beutel/Palette /Anzahl Kartons oder Beutel/Palette)
- 14
- Anz./Pal. (Anzahl Paletten)
- 560
- Bestellmenge
- 40
- Bestellmenge pro
- Stück
- Palettenmaße
- 120/130
- Bodenart
- Auf vorbereitetem Boden oder für 1,5%- bis 5%-Gefälle
- Art der Aufgabe
- Eine Plattenterrasse in der Höhe einstellen
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"ESSENTIEL" SELBSTNIVELLIERENDER VERSTELLBARER STELLFUSS 95/155MM technisches Datenblatt
Schnelle und leichte Montage.
Manuell genau verstellbar mit Verstellmutter : Kein zusätzliches Werkzeug nötig.
4 x 3-mm-starke trennbare Abstandhalter für leichtere Montage.
Gemäß DTU 43.1
UV- und frostbeständig.
Hohe Bruchfestigkeit (>1T)
Der selbstnivellierende Stellfuß 95/155 mm kann mit den Zwischenstücken (10 und 60 mm) verwendet werden.
Die Verkleidung der Terrasse kann mit der Randplatte und dem Halter für Seitenverkleidung ausgeführt werden. S. Verlegeanleitung.
Die selbstnivellierenden Stellfüße werden nur auf unebenem Boden oder auf bereits vorhandener Betonplatte verwendet.
Mindestens einen Stellfuß an jeder Ecke einplanen.
Die Verlegeempfehlungen des Plattenherstellers beachten und die Anzahl der Stellfüße pro m² je nach Anwendung berechnen.
Die Fliesen müssen selbsttragend sein: Klasse T7, T11 oder F+.
Ausschließlich begehbare Außenterrasse